© UNICEF/DT2015-34624/Annette Etges

5. April 2021
Jahrestag UN-Kinderrechtskonvention
© UNICEF/DT2015-34624/Annette Etges

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

 

Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz.

 

Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Das hat die Covid-19- Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt.

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

 

Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit

 

Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen

 

Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad

 

Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung

 

Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard

 

Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen

Mit meiner Stiftungstätigkeit setze ich mich dafür ein, daß Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten ihre individuellen Bildungschancen nutzen zu können. Daher unterstütze auch ich den Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

 

Herzlichst