Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!
Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz.
Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt.
Das hat die Covid-19- Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt.
Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit
Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen
Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad
Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung
Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard
Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen
Mit meiner Stiftungstätigkeit setze ich mich dafür ein, daß Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten ihre individuellen Bildungschancen nutzen zu können. Daher unterstütze auch ich den Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“
Herzlichst